Stand: August 2026.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Anfragen, Buchungen, Gutscheine und Beförderungsleistungen von Seniorentaxi Wien, Bezirkstaxi Donaustadt, Taxi Wien Flughafentransfer bzw. Schreier Michael – Taxiunternehmen, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Leistungen
Angeboten werden insbesondere Taxifahrten, vorbestellte Fahrten zu Arzt- und Therapieterminen, Einkaufsfahrten, Besuchs- und Freizeitfahrten sowie Bahnhof- und Flughafenfahrten nach Maßgabe der vereinbarten Leistung, Verfügbarkeit und gesetzlichen Vorschriften.
Es handelt sich um Personenbeförderung im Rahmen eines Taxiunternehmens. Medizinische Betreuung, Krankenbeförderung, Rettungsfahrten, Krankentransporte für ÖGK, Krankenkassen, Versicherungen oder ähnliche Stellen sowie Pflegeleistungen sind nicht Bestandteil der Leistung.
Eine direkte Abrechnung mit ÖGK, Krankenkassen oder Versicherungen wird nicht angeboten. Fahrten werden als private Taxifahrt bzw. vorbestellte Beförderungsleistung vereinbart und abgerechnet.
3. Buchung und Vertragsabschluss
Anfragen können telefonisch, per E-Mail, per WhatsApp oder über das Online-Formular erfolgen. Ein verbindlicher Beförderungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Fahrt ausdrücklich bestätigt wurde. Automatische Eingangsbestätigungen oder unverbindliche Auskünfte stellen noch keine Annahme dar.
Das Angebot ist grundsätzlich auf vorbestellte und planbare Fahrten ausgerichtet. Kurzfristige Fahrten für sofort sind nur nach tatsächlicher Verfügbarkeit möglich und können nicht garantiert werden.
Buchungen erfolgen ausschließlich über die offiziellen Kontaktwege. Direkte Vereinbarungen mit Fahrern außerhalb dieser Wege können nicht bestätigt oder garantiert werden.
4. Kundenkonto und Kundenbereich
Auf der Website kann ein Kundenkonto erstellt werden. Dieses dient der Verwaltung von Buchungen sowie der Kommunikation mit dem Kunden. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
Der Anbieter behält sich vor, Kundenkonten bei Missbrauch oder Verstößen gegen diese AGB zu sperren oder zu löschen.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Buchung vereinbarten Preise. Soweit kein Fixpreis vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften für das Taxigewerbe. Zusätzliche Leistungen oder nicht vereinbarter Mehraufwand können, soweit zulässig, gesondert verrechnet werden.
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich unmittelbar nach der Fahrt direkt beim Fahrer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Möglich ist Barzahlung oder Kartenzahlung. Der Fahrgast hat eine geeignete Zahlungsmöglichkeit bereitzuhalten.
6. Gutscheine
Über www.seniorentaxi-wien.at sowie die Partnerseiten www.bezirkstaxi-donaustadt.at und www.taxi-wien-flughafentransfer.at können Wertgutscheine oder leistungsbezogene Gutscheine angefragt werden. Ein Gutschein wird erst nach ausdrücklicher Bestätigung und nach Zahlungseingang ausgestellt bzw. aktiviert.
Gutscheine sind für die angeführte Leistung bzw. den angeführten Wert einlösbar. Wertgutscheine können, sofern nichts anderes vereinbart ist, flexibel für Taxi-, Chauffeur-, Kur- und Therapiefahrten sowie Flughafenfahrten eingelöst und in Teilbeträgen verbraucht werden. Leistungsgutscheine gelten grundsätzlich für die angeführte Fahrt oder Leistung.
Der Gutscheincode ist bei der Buchung bekanntzugeben. Gutscheine sind übertragbar, sofern sie nicht ausdrücklich personalisiert ausgestellt wurden. Eine Barauszahlung, Verzinsung oder Auszahlung von Restbeträgen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Für entgeltlich erworbene Gutscheine gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Bei Preisanpassungen können bei Wertgutscheinen Aufzahlungen erforderlich sein, wenn der Gutscheinwert für die gewünschte Leistung nicht ausreicht.
7. Angaben des Kunden
Bei der Buchung sind richtige und vollständige Angaben erforderlich, insbesondere Name, Telefonnummer, Abholort, Zielort, Abholzeit und besondere Hinweise, die für eine sichere Durchführung relevant sind.
Mobilitätseinschränkungen, vom Fahrgast mitgebrachte klappbare Hilfsmittel oder ein erhöhter Platzbedarf sind möglichst bereits bei der Anfrage bekanntzugeben. Die Beförderungsmöglichkeit hängt von Fahrzeug, Platzangebot und gesetzlichen Sicherheitsvorgaben ab.
8. Abholung und Wartezeit
Der Fahrer wartet am vereinbarten Abholort grundsätzlich bis zu 10 Minuten nach der vereinbarten Zeit. Längere Wartezeiten können, sofern möglich, mit 10 EUR pro angefangene 15 Minuten verrechnet werden.
9. Flughafentransfers
Bei Flughafentransfers sind eine korrekte Flugnummer und die geplante Ankunftszeit anzugeben, damit die tatsächliche Ankunft überprüft werden kann. Bei Abholungen vom Flughafen Wien sind 30 Minuten Wartezeit ab tatsächlicher Landung im Preis inkludiert. Danach können 10 EUR pro angefangene 15 Minuten verrechnet werden.
Bei Flugverspätungen bemühen wir uns, die Abholung anzupassen. Bei erheblichen Verspätungen kann eine Abholung wegen bereits geplanter Folgefahrten jedoch nicht garantiert werden.
10. Stornierung durch den Kunden
Stornierungen sind so früh wie möglich bekanntzugeben.
- Bis 24 Stunden vor dem Termin ist eine Stornierung kostenlos möglich.
- Bei weniger als 24 Stunden, aber mindestens 12 Stunden vor dem Termin können 50 % des vereinbarten Fahrpreises verrechnet werden.
- Bei weniger als 12 Stunden oder Nichterscheinen kann der volle vereinbarte Fahrpreis verrechnet werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Aufwand entstanden ist.
11. Nichterscheinen
Erscheint der Fahrgast nicht am vereinbarten Ort und ist über die angegebenen Kontaktmöglichkeiten nicht erreichbar, gilt dies als Nichterscheinen. In diesem Fall kann der volle vereinbarte Fahrpreis verrechnet werden.
12. Verspätungen und höhere Gewalt
Wir bemühen uns um eine pünktliche Durchführung. Zeitangaben sind jedoch keine Garantie. Verzögerungen können insbesondere durch Verkehr, Unfälle, Straßensperren, Wetter, behördliche Maßnahmen, technische Gebrechen oder andere unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
Bei zeitkritischen Terminen ist ein ausreichender Zeitpuffer einzuplanen.
13. Fahrerausfall und Nichtdurchführung
Kann eine bestätigte Fahrt wegen plötzlicher Erkrankung, technischem Gebrechen oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht durchgeführt werden, wird der Kunde nach Möglichkeit unverzüglich informiert und eine alternative Lösung gesucht.
Kann kein Ersatz angeboten werden, entfällt die Durchführungspflicht. Bereits für diese Fahrt geleistete Zahlungen werden rückerstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Mobilitätshilfen und Gepäck
Wir stellen keine Rollstühle, Rollatoren oder sonstigen Mobilitätshilfen bereit. Nach vorheriger Absprache kann ein vom Fahrgast mitgebrachter klappbarer Rollstuhl oder ein vom Fahrgast mitgebrachter klappbarer Rollator mitgenommen werden, sofern das Hilfsmittel sicher im Fahrzeug verstaut werden kann. Die Mitnahme ist auf entweder einen klappbaren Rollstuhl oder einen klappbaren Rollator beschränkt.
Eine Beförderung im Rollstuhl sitzend wird nicht angeboten. Fahrgäste müssen selbstständig oder mit privater Begleitperson in das Fahrzeug ein- und aussteigen können. Fahrgäste bleiben für persönliche Gegenstände und Gepäck selbst verantwortlich.
15. Kinder und Begleitpersonen
Für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zur Kinderbeförderung ist grundsätzlich der Fahrgast bzw. die Begleitperson verantwortlich. Benötigte Kindersitze sind mitzubringen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
16. Tiere
Die Mitnahme von Tieren ist nach vorheriger Absprache möglich, sofern keine Gefahr für Fahrer, Fahrzeug oder Fahrgäste entsteht. Tiere müssen sicher transportiert werden.
17. Verhalten und Sicherheit
Im Fahrzeug besteht Anschnallpflicht. Sicherheitsrelevanten Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten. Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass Personen und Fahrzeug nicht gefährdet, verschmutzt oder beschädigt werden.
18. Beförderungsverweigerung
Eine Beförderung kann aus Sicherheitsgründen verweigert oder abgebrochen werden, insbesondere bei aggressivem Verhalten, erheblicher Alkoholisierung, Gefährdung, unzumutbarer Verschmutzungs- oder Beschädigungsgefahr oder gefährlichen Gegenständen.
19. Verschmutzung und Beschädigung
Verursacht ein Fahrgast eine erhebliche Verschmutzung oder Beschädigung, sind die daraus entstehenden Reinigungs- oder Reparaturkosten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
20. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bleibt unberührt. Für sonstige Schäden wird nur gehaftet, soweit dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
21. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen, soweit zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.